Geschäftsinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherung versichert nicht zur Wohnung gehörende Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Es ist immer damit zu rechnen, dass Ihr Betrieb, Laden oder Büro von einem Sachschaden betroffen ist. Der Verlust von Waren, Vorräten oder Einrichtungen kann die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gefährden. Die Geschäftsinhaltsversicherung ist ein Versicherungspaket, das Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Ihre gesamten Vorräte vor den finanziellen Folgen durch Feuer, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel und dadurch bedingte Betriebsunterbrechung schützt.

Feuerversicherung

Die ausgebrannten Überreste eines Betriebs sind bestimmt kein schöner Anblick. Darum ist es wichtig, die Funktionsfähigkeit des Unternehmens so schnell wie möglich wieder herstellen zu können. Hierbei helfen die Leistungen aus der Feuerversicherung. Durch sie ist sichergestellt, dass keine Zeit durch Finanzierungsprobleme verschwendet wird. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz eines Flugzeugs sind im Rahmen einer Feuerversicherung versichert. Weitere Gefahren lassen sich mit Hilfe von Zusatzversicherungen abdecken.

Einbruchdiebstahl und Raub

Durch die steigende Anzahl von Einbrüchen wird die Einbruch-Diebstahl-Versicherung immer wichtiger. Sie bietet Schutz vor finanziellen Einbußen durch Einbruchdiebstahl und Raub innerhalb des Gebäudes oder des Grundstückes. Versichert ist u.a., wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt zu Ihren Versicherungsräumen verschafft. Auch wenn sich jemand in Ihren Geschäftsräumen versteckt hält und nach Ladenschluss einschließen lässt, um den Betrieb in der Nacht auszuräumen, besteht hierfür Versicherungsschutz. Raub auf den Transportwegen sowie Vandalismusschäden infolge eines Einbruches sind ebenfalls abgedeckt.

Leitungswasser

Die Auswirkungen eines Wasserschadens können oft einen enormen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Eine Leitungswasserversicherung deckt Schäden, die durch Leitungswasser entstehen. Leitungswasser wird hier als bestimmungswidrig austretendes Wasser aus fest verlegten Zu- und Ableitungsrohren, den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen und Anlagen der Warmwasser- und Dampfheizung definiert. Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die u.a. durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser aufgrund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.

Sturm/Hagel

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Betriebsunterbrechungsversicherung

Je höher der Wert der Betriebseinrichtung und der technischen Ausrüstung desto höher ist auch das Risiko eines Schadens. Doch nicht nur der entstandene Sachschaden kann zu Problemen führen sondern auch der wirtschaftliche Folgeschaden. Besonders das Ausbleiben von Einnahmen nach einer Betriebsschließung kann zum existentiellen Risiko werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn der Betrieb ganz oder teilweise durch Eintritt eines der oben benannten Risiken unterbrochen wurde, einen Ausgleich des entgangenen Betriebsgewinns, welchen Sie infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechungszeit nicht erwirtschaften. Weiter wird für fortlaufende Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes bis zu einer bestimmten Dauer geleistet.